Die Prüffristen richten sich nach der Art des Arbeitsmittels und den Vorgaben der Berufsgenossenschaft. In der Regel sind wiederkehrende Prüfungen jährlich vorgeschrieben – bei bestimmten Betriebsmitteln wie Kranen oder Hebezeugen auch halbjährlich. Wir beraten Sie zu den konkreten Intervallen für Ihren Betrieb und übernehmen die Fristenverwaltung, damit kein Termin verpasst wird.

Die UVV-Prüfung (Unfallverhütungsvorschrift) ist der Oberbegriff für alle sicherheitstechnischen Prüfungen von Arbeitsmitteln. Die DGUV Vorschrift 3 regelt speziell die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – also Geräte, Maschinen, Verlängerungskabel und fest installierte Elektrik. Beide Prüfungen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen dokumentiert werden.

Ja. Sie erhalten zu jeder Prüfung einen digitalen Prüfbericht mit Einzelbefunden, Mängelbewertung und Handlungsempfehlungen. Geprüfte Betriebsmittel werden mit einer Prüfplakette gekennzeichnet. Die Dokumentation ist prüfungssicher für Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und interne Audits.

In vielen Fällen ja. Unsere Monteure führen gängige Verschleißteile mit und können kleinere Mängel – etwa defekte Türschließer, verschlissene Dichtungen oder lockere Befestigungen – sofort instand setzen. Bei größerem Reparaturbedarf erhalten Sie noch vor Ort ein transparentes Angebot.

Wir sind im Raum Aschaffenburg, Hanau, Alzenau, Mömbris, Kahlgrund und dem gesamten Main-Kinzig-Kreis im Einsatz. Dank kurzer Anfahrtswege reagieren wir schnell – auch im Notfall rund um die Uhr über unseren 24/7-Notdienst.